Die am 1. Jänner 2017 bestehenden Verpflichtungen der NÖ Landesakademie, ausgenommen die arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.
Aufhebung des Gesetzes über eine NÖ Landesakademie 1995
StF: LGBl. Nr. 61/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. Juni 2016 beschlossen: