Der Marktpreis für elektrische Energie für die Monate Oktober des jeweiligen Jahres bis einschließlich September des Folgejahres ergibt sich aus dem arithmetischen Durchschnitt der für diese Monate im Vorhinein gebildeten Preise (Futures) für Grundlast (Baseload) der European Energy Exchange (EEX, Frankfurt; www.eex.de). Der Durchschnitt ist aus den Notierungen des letzten Handelstages dieser Strombörse vor dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu ermitteln.
Die durchschnittlichen Produktionskosten für Ökoanlagen werden mit 6,42 Cent/kWh festgelegt.
NÖ Ausgleichsabgabenverordnung (NÖ AAV)
StF: LGBl. 7800/2-0
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 17. Dezember 2002 auf Grund des § 52 Abs. 8 und 9 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2001 (NÖ ElWG 2001), LGBl. 7800–0, verordnet: