Stand der Gesetzesgebung: 26.09.2017
Gesetz vom 28. September 2000, mit dem Bewerberlisten für die
Aufnahme von Landesvertragslehrern vorgesehen, die
Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die
Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen festgelegt und das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 ausgeführt wird (Kärntner
Landeslehrergesetz - K-LG)
StF: LGBl Nr 80/2000