Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. März 1998 über die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses sowie die Kassen- und Rechnungsführung für die Gemeinden und die Gemeindeverbände mit Ausnahme der Stadt Salzburg (Gemeindehaushaltsverordnung 1998 - GHV 1998) StF: LGBl Nr 39/1998