Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. September 2001 über die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirmarbeitsplätze sowie über den Schutz der Bediensteten bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV) StF: LGBl Nr: 95/2001