1. Abschnitt Informationspflichten gemäß Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (90/314/EWG)
2. Abschnitt Informationspflichten gemäß Art. 9, 10 und 11 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betr
3. Abschnitt Anwendung von Geschäftsbedingungen und deren Aushändigung und Ersichtlichmachung
4. Abschnitt Fach- und Fremdensprachenkenntnisse bestimmter Arbeitnehmer
5. Abschnitt Schlußbestimmung