Als Wahltag wird der 7. März 1993 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1992 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. November 1992 über die Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer
StF: LGBl. Nr. 82/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 28.5.1926, LGBl. Nr 71, in der derzeit geltenden Fassung wird hiemit die Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer ausgeschrieben.