Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.August 1956 geborene Gerhard S*** des versuchten Verbrechens nach den §§ 15 StGB; 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG schuldig erkannt, weil er am 17.Feber 1989 in Wien durch Übergabe von 1.253 Gramm Heroin an Dritte versucht hatte, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer übergroßen Menge (§ 12 Abs. 3 Z 3 SGG) in Verkehr zu setzen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte Gerhard S*** mit einer auf die Nichtigkeitsgr... mehr lesen...