Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob am 21. September 2010 zu AZ 71 BAZ 1227/10k gegen Alexander M***** - trotz Fehlens einer nach dem Akteninhalt auch nicht einzuholen versuchten Ermächtigung - einen Strafantrag wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen nach § 218 Abs 1 Z 2 StGB (ON 3). Mit Urteil des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 18. Oktober 2010, GZ 3 U 161/10g-4, erfolgte ein strafantragskonformer Schuldspruch. Danac... mehr lesen...