Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Gerichtsanträge 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E114/2016 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. Februar 2014 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in Höhe von € 60,– (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt, weil er zu einem näher genannten Zeit-punkt ein näher genan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art131 Abs5B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzBFGG §24 Abs1VwGVG §43 Abs1WAOR (Wr G über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien) §5
Leitsatz: Verstoß der Bestimmung über die - im Hinblick auf die Regelung im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - verlängerte Entscheidungsfrist des Bundesfinanzgerichtes fü... mehr lesen...