Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX wurde aufgrund des Baurechtsvertrages von 17.01.2013 Bauberechtigte der Baurechtseinlage XXXX, mit welcher das Baurecht auf der Liegenschaft XXXX bestehend aus Gst 508/14 im Ausmaß von 1.318 m2 verbunden ist. Das Baurecht steht der XXXX bis zum 31.12.2111 zu. Auf dieser Liegenschaft errichtete sie eine Wohnanlage mit neun Wohnungen, zwei Geschäftseinheiten und neunzehn KFZ-Abstellplätzen in der Tiefgarage und zwölf Abstellplätzen im ... mehr lesen...