Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX ', ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 20.01.2017 erließ die FMA das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis zu FMA-UB0001.100/0010-BUG/2016 wegen des Verstoßes gegen § 60 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 und § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG, BGBl Nr. 135/2013 idgF mit folgendem
Spruch: "I. Sie sind seit 13.01.2014 Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz zu FN XXXX s eingetragenen XXXX GmbH mit Sitz in XXXX . Sie haben es in Ihrer Funktion als Geschäftsführer der XXXX GmbH g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer Dr. X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind seit XXXX bzw. XXXX Geschäftsführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...