Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin des XXXX -Programms, XXXX Kundenbindungsprogramms, welches XXXX in Österreich eingeführt wurde. 1. Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin des römisch XXXX -Programms, römisch XXXX Kundenbindungsprogramms, welches römisch XXXX in Österreich eingeführt wurde. 2. Die belangte Behörde leitete gegen die Beschwerdeführerin ein amtswegige... mehr lesen...