IM NAMEN DER REPUBLIK ! Das Verwaltungsgericht Wien e r k e n n t durch seinen Richter Mag. Hohenegger über die ausschließlich gegen die Strafhöhe gerichtete Beschwerde der T. KG gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt …, vom 25.01.2017, Zahl: …, wegen Übertretung nach § 33 Abs. 1 ASVG iVm § 111 Abs. 1 Z 1 ASVG, zu Recht: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird die ausschließlich gegen die Strafhöhe ger... mehr lesen...