Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oa. Straferkenntnis vom XXXX verhängte die belangte Behörde über den Antragsteller wegen der Verletzung von § 107 Abs. 2 Z 1 TKG 2003 gemäß § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003 eine Geldstrafe in der Höhe von XXXX Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: XXXX Stunden). Als zu zahlender Gesamtbetrag wurde im Straferkenntnis - samt einem Kostenbeitrag in der Höhe von XXXX Euro - ein Betrag von XXXX Euro festgelegt. Dem Straferkenntnis ist folgende Beschreibung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oa. Straferkenntnis vom 09.07.2019 verhängte die belangte Behörde über den Antragsteller wegen der Verletzung von § 107 Abs. 2 TKG 2003 gemäß § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003 eine Geldstrafe in der Höhe von 400 Euro. Als zu zahlender Gesamtbetrag wurde im Straferkenntnis - samt einem Kostenbeitrag in der Höhe von 40 Euro - ein Betrag von 440 Euro festgelegt. Dem Straferkenntnis ist folgende Beschreibung der Tat zu entnehmen: "Sie sind und wa... mehr lesen...