Entscheidungen zu § 38 VwGVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2020/9/21 E4111/2019

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6. März 2019 wurde über den Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Firma wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage gestützt auf §103 Abs2 KFG eine Geldstrafe bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberöster... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 21.09.2020

RS Vfgh 2020/9/21 E4111/2019

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: StGG Art2B-VG Art7 Abs1VwGVG §38, §45VStG §24AVG §19 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichts betreffend eine Geldstrafe nach dem KFG wegen Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage; keine "ordnungsgemäße Ladung" bei Versäumung der mündlichen Beschwerdeverhandlung aus gesundheitlichen Gründen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.09.2020

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