Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein türkischer Staatsbürger, reiste 1997 in das österreichische Bundesgebiet ein und erhielt eine Aufenthalts- bzw. Beschäftigungsbewilligung. Der BF wurde am 07.05.2021, rechtskräftig mit 11.05.2021, vom Landesgericht (LG) Linz strafgerichtlich verurteilt. Mit Mail vom 28.03.2022 langte eine Bevollmächtigungsanzeige seiner anwaltlichen Vertretung beim Bundesamt für Fremd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) vom XXXX 10.2024 wurde über den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) gemäß. § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung angeordnet. 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsangehöriger, stellte am 16.08.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 22.10.2018 vollinhaltlich abgewiesen wurde. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem Beschwerdeführer nicht erteilt, es wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) vom XXXX 10.2024 wurde über den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-III-Verordnung iVm. § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 21.08.2024 wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Die Rechtsfolgen des Bescheides sollten nach der Entlassung des BF aus der Strafhaft eintreten. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 04.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge als Bundesamt bezeichnet) vom 22.08.2023 vollinhaltlich abgewiesen wurde. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF nicht erteilt, es w... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...