Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 16.01.2024 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz: BF) die Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung des ORF-Beitrages. 2. Mit Schreiben vom 23.02.2024 wurde der BF seitens der belangten Behörde aufgefordert, folgende Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung des Antrages nachzureichen: - Na... mehr lesen...