IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn DP,.., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. P., …, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 30.11.2017, Zahl xxxxx-2017 zu R e c h t: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und werden die verhängten Geldstrafen jeweils auf € 3.000 pro Spruchpunkt herabgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. ... mehr lesen...