Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Dr. Werner Reichenberger über den von Herrn Dipl.-Ing. M und Frau C E-R, x, zugleich mit der Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, GZ: Ge20-1500-4-2015, gestellten Antrag, der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen (allenfalls eingebracht als Antrag gemäß § 78 Abs. 1 GewO 1994, die Inanspruchnahme des Rechts auf vorzeitige Errichtung und Betrieb der Anlage auszusc... mehr lesen...