Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 25.03.1999 bis 11.12.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. Daraufhin erging ein Prüfungsbericht der FMA vom 01.04.2015 (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint), der dem Beschwerdeführer Dr. X... mehr lesen...