Mit Mandatsbescheid vom 1. Dezember 2012 schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin, einer Wertpapierfirma, EUR 93.493,00 als Differenzbetrag aus den bereits für 2011 geleisteten Vorauszahlungen (EUR 30.722,00) und dem (nunmehr ermittelten) Kostenanteil für das FMA-Geschäftsjahr 2011 (EUR 124.215,00) zur Zahlung vor. Mit einem weiteren Mandatsbescheid vom 1. Dezember 2012 schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin EUR 130.426,00 als Anteil an den Vorauszahlungen für ... mehr lesen...