Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...