Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Geschäftsführer der B & L GmbH, eines von der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) konzessionierten Unternehmens, somit eines in § 11 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), genannten Rechtsträgers zu verantworten, dass diese Gesellschaft an ihrem Unternehmenssitz in Wien, W-straße am 9.12.1999 bei der Entgegennahme eines Auftrages des Kunden Dr Gerhard G zur Vermittlung des Erwerbes von Aktien... mehr lesen...