Begründung: Der Kläger war seit Jänner 1998 Kunde der Filiale L***** der Erstbeklagten. Er nahm dort eine Geldanlage in Form eines B*****-Fonds mit einem Anteil von 75 % an festverzinslichen Wertpapieren und einem Aktienanteil von 25 % vor. Diese Veranlagung war als eher kurzfristig gedacht. Noch im Jahr 1998 kündigte er jedoch gegenüber Peter B*****, dem Leiter der Filiale L*****, an, im Frühjahr 1999 eine größere Veranlagung vornehmen zu wollen, zumal aus einem Verlustbeteiligun... mehr lesen...