Begründung: Im September 2001 schloss die damals 79jährige Kusine des Klägers (in der Folge: Anlegerin) über Vermittlung der beklagten Bank mit der Allgemeinen Versicherungsdienst GmbH (in der Folge: AVD) die „Kauf- und Treuhandvereinbarung AVD-Portfolio" Beil ./A. Mit dieser Vereinbarung kaufte die Anlegerin von der GmbH um 5 Mio ATS (zuzüglich 125.000 ATS Einstiegsgebühren) Miteigentumsanteile an britischen Er- und Ablebensversicherungspolizzen, und zwar 15 Portfolios mit im Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1943 geborene Kläger besuchte acht Jahre die Volksschule, arbeitete bis zum 25. Lebensjahr als Landarbeiter und war anschließend sieben Jahre als Versicherungsvertreter tätig. Danach nahm er die Stelle eines Gemeindesekretärs in einer kleinen Gemeinde an, die er bis zu seiner Pensionierung am 1. 1. 2004 innehatte. Sein monatliches Nettogehalt als Gemeindesekretär betrug zunächst 5.000 S und zuletzt 1.700 EUR. Aus seiner fortgeführten Versicherungsvertretertä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger - die Zweitklägerin ist seine Ehegattin - war von 1963 bis 1983 bei einer Bank im kommerziellen Sekretariat, zuständig für Export- und Auslandskredite sowie für Großkundenfinanzierungen, tätig, ab 1981 Leiter dieser Abteilung und von 1983 bis zu seiner Pensionierung als Geschäftsführer der G***** Vertriebs GmbH für deren Finanzen zuständig. Anlässlich seiner Pensionierung erhielt der Erstkläger eine Abfertigung von rund 5,5 Mio. S und eine Abfert... mehr lesen...
Begründung: Als „Finanzdienstleistungsinstitut" vermittelt die Beklagte Warenterminoptionen. Der Kläger beauftragte die Beklagte mit Warenterminoptionen, wobei er folgende Kapitaleinsätze leistete (inklusive der Vermittlungsgebühren für die Beklagte): 28. 3. 2000 S 170.400 17. 4. 2000 S 432.000 17. 5. 2000 S 1,748.000 17. 5. 2000 S 186.000 27. 6. 2000 USD 33.000 11. 8. 2000 S 501.600 24. 1. 2001 S 269.360 Für die Vermittlungstätigkeit verrechnete die Beklagte bei den ersten Aufträ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7fABGB §1299 EWAG §15
Rechtssatz: Mit § 15 WAG wurde eine ausdrückliche Haftungsnorm geschaffen, die auch im Gesetz den zivilrechtlichen Charakter der Verhaltenspflichten eindeutig klarstellt. Sie bezweckt die grundsätzliche Sicherstellung der Haftung des Rechtsträgers bei Verletzung der Bestimmungen der §§ 13 und 14 WAG auch bei bereits leichter Fahrlässigkeit. Fällt der Bank eine Verletzung von Aufklärungspflichten zur Las... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein österreichisches Kreditinstitut, das auch Wertpapierhandel anbietet. Die Beratung über Wertpapierkäufe und Vermögensverwaltung erfolgt grundsätzlich in den Filialen. Da die Klägerin aber über keine eigene Researchabteilung verfügt, also nicht selbst Unternehmensanalysen betreibt, werden nur gewisse Fondspaletten angeboten. Dabei wird den Kunden erklärt, welche Fonds es grundsätzlich gibt, also Aktien-, Anleihen- oder gemischte Fonds, wobei sich der... mehr lesen...