Begründung: Die Antragstellerin, eine österreichische Staatsbürgerin, begehrt am 26. Mai 1997 beim Bezirksgericht F***** die Bestellung eines Heiratsgutes im Ausmaß von S 180.000 durch ihren Vater, der ebenfalls österreichischer Staatsbürger sei, aber in der Schweiz wohne. Nunmehr legt das Bezirksgericht F***** den Akt zur Entscheidung gemäß § 28 JN vor. Nunmehr legt das Bezirksgericht F***** den Akt zur Entscheidung gemäß Paragraph 28, JN vor. Rechtliche Beu... mehr lesen...