Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie I in Salzburg (im Folgenden: HAK). Für den 24. September 1997, der als Tag des Landespatrons gemäß § 2 Abs. 4 Z. 1 des Schulzeitgesetzes (SchZG) schulfrei war, wurde vom Direktor der HAK eine pädagogische Konferenz mit dem Thema "Action Research - Reflexion über unseren Beruf" anberaumt; die Teilnahme war für die Lehrer verpflichtend. Der ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;SchUG 1986 §54 Abs1;
Rechtssatz: Die (einmalige) Teilnahme an einer Lehrerkonferenz lässt sich unter keinen der Tatbestände des § 9 Abs. 1 und 2 BLVG 1965 (Klassenvorstand; Kustos) subsumieren. Die klar erkennbare Zielsetzung des § 9 BLVG 1965 geht dahin, regelmäßige Mehrleistungen zu berücksichtigen, so... mehr lesen...