Entscheidungen zu § 47 Abs. 3 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2013/6/25 2011/09/0016

Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am Montag, den 29. Juni 2009 um ca. 15.30 Uhr während der Nachmittagsbetreuung in der Bibliothek der M-Hauptschule in S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), den Schüler M... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2008/8/8 2006/09/0147

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle in den Tatzeiträumen war die Hauptschule Z. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 14. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 17. September 2002 zu einem namentlich genannten Schüler der 1b-Klasse, der a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/2 2003/09/0012

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Mai 2000 den Schüler PE (2c-Klasse) im technischen Werkunterricht an den Haaren gezogen und dadurch eine Dienstpflichtverletzung nach § 29 Abs. 1 (nicht rechtmäßige Erfüllung von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben) und Abs. 2 (Störung des Vertrauens in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben als Lehrer) des Landeslehrer-Dienstre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.10.2003

RS Vwgh 2003/10/2 2003/09/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §47 Abs1 idF 1993/514;SchUG 1986 §47 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, 24. Band, 1996, S. 630, ist unter Züchtigung die Anwendung körperlicher Gewalt zur Bestrafung von Personen, die dem jeweiligen Herrschaftsrecht unterworfen sind, zu verstehen. Selbst wenn dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, dass... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.2003

RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0098

Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art2;SchUG 1986 §47 Abs1;SchUG 1986 §47 Abs3;SchulO 1974 §8 Abs1 litb;SchulO 1974 §8 Abs2;StGG Art8;
Rechtssatz: Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht; deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass die vom Gesetzgeber den L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1989

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