Entscheidungen zu § 44a SchUG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/10/12 1Ob296/03s

Begründung: Der am 8. 12. 1981 geborene Kläger besuchte im Sommersemester 1998 die 6. Klasse eines Bundesrealgymnasiums. In der Zeit von 28. 6. bis 4. 7. 1998 führte dieses Gymnasium eine Sportwoche durch, mit deren Leitung der Klassenvorstand des Klägers beauftragt war. Die Beklagten betreiben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein "Kajak-Center". Diesem Unternehmen wurde mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 6. 9. 1994 bestätigt, dass es aus der Sic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob296/03s, 1Ob75/15h, 1Ob203/15g, 1Ob87/19d

Norm: AHG §1 Abs2 BaAHG §1 Abs2 FAHG §9 Abs5SchUG §44a
Rechtssatz: Der für die Dauer einer Schulsportwoche von den Verantwortlichen eines Bundesrealgymnasiums mit der sportlichen Ausbildung (hier: Kajak-Kurs) der Schüler betraute selbständige Unternehmer ist Organ, das vom dabei geschädigten Schüler nicht persönlich in Anspruch genommen werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 296/03s Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

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