Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2021 entschied die Prüfungskommission der Höheren gewerblichen Bundeslehranstalt (Fachrichtung Tourismus), dass die Beschwerdeführerin die abschließende Reife- und Diplomprüfung nicht bestanden habe, weil sie in „Deutsch (schriftlich)“ und „Lebende Fremdsprache – Englisch (B2) (schriftlich)“ jeweils mit „Nicht genügend“ beurteilt worden sei. 2. Dagegen erhob die (eigenberechtigte) Beschwerdeführerin frist- und formgerecht Widerspr... mehr lesen...