Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer trat am 03.05.2018 am XXXX zur Klausurarbeit im standardisierten Prüfungsgebiet Deutsch an. Diese wurde - ebenso wie die anschließende Kompensationsprüfung - mit "Nicht genügend" beurteilt. 2. Am 11.06.2018 entschied die am XXXX eingerichtete Prüfungskommission, dass der Beschwerdeführer die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da er im Prüfungsgebiet der Klausurprüfung Deutsch mit "Nich... mehr lesen...