Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/18 die 8. Klasse eines Gymnasiums und Realgymnasiums in Wien und trat zum Haupttermin 2018 zur Reifeprüfung, jedoch nicht im Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit" (im Folgenden: VWA), an. In den Prüfungsgebieten VWA (erster Antritt) und "Lebende Fremdsprache - Englisch" (zweite Wiederholung) trat der Beschwerdeführer zum Wintertermin des Schuljahres 2018/19 zur Reifeprüfung an. Im... mehr lesen...