1.1. Mit Entscheidung vom 22. April 2005 sprach der Schulleiter des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (SchUG-B) aus, der Beschwerdeführer habe das letzte Semester nicht erfolgreich beendet. Er sei zum Antreten zur Diplomprüfung nicht berechtigt. Begründend wurde ausgeführt, gemäß § 27 Abs. 1 SchUG-B gelte das letzte Semester einer Ausbildung als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen des Studierend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25;SchUG 1986 §27 Abs1;SchUG-B 1997 §27 Abs1;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0206 B 16. Oktober 2006 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Nichts anderes kann für den vorliegenden
Fall gelten, in dem es um die Zulässigkeit des Antritts zur
Diplomprüfung geht, die vom Beschwerdeführer mittlerweile
bestanden wurde.) ... mehr lesen...