Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2020/2021 die Klasse 7b des BG/BRG XXXX . Am 31.05.2021 wurde ihr im Wege ihrer Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand schriftlich mitgeteilt, dass sich im Pflichtgegenstand „Latein“ keine sichere Beurteilung der Schulstufe treffen lasse und daher der 14.06.2021 als Termin einer Feststellungsprüfung bekanntgegeben werde. Nach der Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung vom 08.06.2020, dass... mehr lesen...