Begründung: Nach der Scheidung der Eltern verblieben der am ***** geborene Dominik und seine am ***** geborene Schwester Anna im Haushalt der Mutter. Der Vater ist aufgrund einer am 23. Oktober 2007 geschlossenen Unterhaltsvereinbarung seit 1. August 2007 zur Leistung laufender monatlicher Unterhaltsbeiträge von 430 EUR für Dominik und von 330 EUR für Anna verpflichtet. Dieser Unterhaltsvereinbarung liegt sein monatliches Nettoeinkommen als Kundendienstberater von 2.280 EUR (inklu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Entscheidung des Erstgerichts, den Vater zur Zahlung eines einmaligen Betrages von EUR 90,-- als Sonderbedarf (Kosten für Schulbücher, Jahreskarte für Bus und Metro, kieferorthopädische Behandlung) zu verpflichten und das Mehrbegehren von (richtig) EUR 627,94 abzuweisen, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig sei. Dagegen erhob die Minderjährige einen „außerordentlichen" R... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater hat derzeit für die Minderjährige einen monatlichen Unterhalt von S 3.000 zu leisten. Das Kind beantragte, den Vater zur Bestreitung der Kosten für die vom 25. bis 30. 6. 2000 stattfindende Sportwoche von S 3.000,-- als Sonderbedarf zu verpflichten. Der Vater wendete ein, die Auferlegung dieser Kosten überstiege seine Leistungsfähigkeit. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Die Kosten einer Schulsportwoche beträfen eine Vielzahl von Kindern und seie... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 7. 12. 1989 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. Die im Scheidungsvergleich vereinbarte Übernahme der alleinigen Obsorge über die Minderjährige durch deren Mutter wurde pflegschaftsbehördlich genehmigt. Zuletzt verpflichtete sich der Vater seit 1. 8. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 6.000,-- für die Minderjährige. Er ist wiederverheiratet und hat für ein weiteres sechs Jahre altes... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BeSchUG §13 Abs3
Rechtssatz: Der Unterhalt hat sich auch bei Berücksichtigung eines Sonderbedarfs im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu halten. Ist eine weitere Belastung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr zumutbar, kann ihm ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung einer Sprachwoche im Ausland nicht aufgelastet werden, zumal keine Verpflichtung des Minderjährigen bestand, an dieser Projektwoc... mehr lesen...