Mit dem im Spruch: zitierten Bescheid hat die Erstbehörde über Antrag der E-GmbH vom 20. September 2004 mit Spruchpunkt I) zwei Auflagen des Bescheides der Magistratsabteilung 63 vom 23. August 1991, Zl.: MA 63 ? Ba 1229/1/91, gemäß § 79c GewO 1994 abgeändert, hingegen den Antrag auf Abänderung des Auflagenpunktes 58 des zitierten Bescheides mit Spruchpunkt II) abgewiesen. Gegen diesen Spruchpunkt II) hat die Berufungswerberin rechtzeitig ein Rechtsmittel erhoben und dazu ausgeführt, dass n... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorschreibung eines zweijärigen Überprüfungsintervalles durch eine Auflage eines Bescheides aus dem Jahr 1991 ist durch die Bestimmungen des § 124 Abs 3 Z 2 iVm § 15 Abs 1 VbF derogiert worden und gehört die Bestimmung des zitierten Auflagenpunktes somit nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die elektrischen Betriebsmittel der gegenständlichen Betriebsanlage sind daher in einem Dreijahresintervalle zu überprüfen; erst wenn sich aufgrund der besonderen Eigenschaften der gelagerte... mehr lesen...