Nach dem Beschwerdevorbringen und der Aktenlage ist der Beschwerdeführer u.a. Eigentümer von zwei Weingärten in der Katastralgemeinde X im Ausmaß von ca. 1 ha. Am 14. November 1980 erstattete der Beschwerdeführer hinsichtlich der in diesen Weingärten befindlichen Sorten "Welschriesling, Neuburger und Muskat-Ottonell" eine Absichtserklärung des Inhaltes, dass er beabsichtige, an diesem Tag die Lese von Trauben zur Erzeugung von Weinen besonderer Reife und Leseart durchzuführen. Di... mehr lesen...