Rechtssatz: Unterlässt es der Beschuldigte, obwohl es die Witterung wegen des Schneefalls erforderte, die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten einzuschalten, - er hatte lediglich das Begrenzungslicht eingeschaltet ? so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Beleuchtung, KFZ-Beleuchtung, Sichtbehinderung, leichter Schneefall, Begrenzungslicht , Witterung, Scheinwerfer mehr lesen...