Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 13. Oktober 1991 um 10.48 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet von Münster auf der Inntalautobahn A12 bei km 36,0 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 20 Abs. 2 StVO und § 87 Abs. 5 KFG schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von S 2.900,-- und S 300,-- (ebenso Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Nach § 33a VwGG ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §87 Abs5;StVO 1960 §20 Abs2;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0190
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030189.X01 Im RIS seit 12.06.2... mehr lesen...