Norm: KFG 1955 §81 Abs2
Rechtssatz: Erschrecken eines unachtsamen Fußgänger durch ein auf geringere Entfernung als der Anhalteweg beträgt abgegebenes Hupenzeichen kann Verantwortlichkeit nach dem § 335 StG begründen. Entscheidungstexte 9 Os 127/59 Entscheidungstext OGH 29.09.1959 9 Os 127/59 Veröff: RZ 1960,42 European Case Law Ide... mehr lesen...