Norm: AFIB 1986 Art5 Z2 Abs1AKHB 1986 §6 Abs2 Z1KFG 1967 §79 Abs3VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Besitzt ein ausländischer Staatsangehöriger mit seit mehr als einem Jahr - § 64 Abs 5 KFG - bestehenden Doppelwohnsitz im Inland und im Ausland nur einen Führerschein, der vom Staat seines ausländischen Wohnsitzes ausgestellt wurde, und wird ihm mangels früheren Ansuchens, aber bei unveränderten Verhältnissen, eine Bestätigung im Sinne des 3 79 Abs 3 ... mehr lesen...