Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FAVG §52 Abs1KFG 1967 §67 Abs3KFG 1967 §126
Rechtssatz: Wird ein der Behörde beigegebener oder zur Verfügung stehender amtlicher Sachverständiger (Amtssachverständiger) im Sinne des § 52 Abs.1 AVG tätig, um ein vom Gesetz zwingend vorgesehenes Gutachten als Grundlage der Erteilung der Lenkerberechtigung zu erstatten, so übt er dabei eine hoheitliche Tätigkeit aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...