Norm: KFG 1967 §64 Abs22.KFGNov allg
Rechtssatz: Durch die 2.KFGNov BGBl 1974/286 hat § 64 Abs 6 KFG 1967 insofern eine Änderung erfahren, als die Erteilung der inländischen Lenkerberechtigung nicht einmal mehr von einem Ermittlungsverfahren abhängig ist. Hat die Behörde keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit, der geistigen und körperlichen Eignung und faktischen Befähigung des Ansuchenden, ist die Erteilung der öst... mehr lesen...