1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 24. März 2016, mit dem der Revisionswerber wegen Übertretungen des § 102 Abs. 3 vierter Satz KFG für schuldig erkannt und gemäß § 134 Abs. 1 KFG mit Geldstrafen von jeweils EUR 120,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: jeweils 1 Tag und 20 Stunden) bestraft wurde, als unbegründet ab und erklärte die Revision dagegen gemäß Art.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §6 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;
Rechtssatz: Der Gerichtshof hegt keine Bedenken zur Ermittlung des Bremsweges zB die bei Schütz-Weimann-Holl, Österreichische Straßenverkehrsordnung/5, S 121 dargestellten "Faustformeln" zu verwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020182.X02 ... mehr lesen...