Norm: KFG 1955 §54
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 7 Ob 247/63 Entscheidungstext OGH 25.09.1963 7 Ob 247/63 Veröff: VersR 1965,395 (mit Anmerkung von Wahle); hiezu Lorenz - Liburnau, Zwei Erkenntnisse des VfGH und ihre Konsequenzen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Vers 1966,105 ... mehr lesen...
Der Kläger war hinsichtlich seines Traktors bei der beklagten Versicherungsgesellschaft laut der im Akt erliegenden Polizze gegen Haftpflicht versichert. Er erhielt später noch das dieser Urkunde angeschlossene Schreiben vom 7. Jänner 1957, laut welchem die Versicherungssumme und die Prämie in der dort angegebenen Weise erhöht wurden. Die Rückseite enthält u. a. den Vermerk, daß ein Versicherungsanspruch aus der Personenbeförderung nicht bestehe, wenn zur Zeit oder am Ort des Schadens... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §54
Rechtssatz: Änderungen im Geschäftsplan der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltend für bestehende Versicherungsverhältnisse und zwar auch zum Nachteil des Versicherungsnehmers, mag dieser ihnen auch nicht zugestimmt haben. Entscheidungstexte 3 Ob 93/61 Entscheidungstext OGH 07.03.1961 3 Ob 93/61 Veröff: SZ 34/32 = JBl 1961,511 = ZVR 1961/138 S 107 ... mehr lesen...