Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. September 1935 geborene Walter A des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt, weil er bis Ende Mai oder Anfang Juni 1978 als Gendarmeriebeamter des Postens Vösendorf mit dem Vorsatz, daß die Urkunde im Rechtsverkehr, nämlich durch Vorlage an den Postenkommandanten zum Beweis einer Tatsache gebraucht werde, in einer öffentlichen Urkunde, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, nämlich... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §51 Abs2KFG 1967 §102 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Auch die von einer Sicherheitsdienststelle (Gendarmerie) ausgestellten Verlustanzeigen gemäß § 102 Abs 5 KFG, sowie gemäß § 51 Abs 2 KFG sind öffentliche Urkunden. Entscheidungstexte 9 Os 199/78 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 9 Os 199/78 Veröff: EvBl 1980/19 S 50 = RZ 1980/4 S 38 = SSt 50/42 ... mehr lesen...