Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt eine "Verständigung über die Beendigung einer Gewerbeberechtigung" der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 5. März 1996. Danach war der Beschwerdeführer Gewerbeinhaber eines Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 der Gewerbeordnung 1973, beschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. Als Tag der Beendigung der Gewerbeberechtigung ist der 8. Jänner 1996 angegeben (Aktenseite 1). Mit Bescheid vom 30. Juni 2000 hob ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43;KFG 1967 §44 Abs2 litf;KFG 1967 §44 Abs2;KFG 1967 §44;KFG 1967 §45 Abs6;KFG 1967 §45;KFG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Eine Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten unter Heranziehung der in § 44 Abs. 2 KFG 1967 umschriebenen Voraussetzungen ist unzulässig (ausführliche
Begründung: im E). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...