Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 2001 richtete Georg W***** an den beklagten Kaufmann und Inhaber einer Kfz-Werkstätte ein Neufahrzeug-Kaufvertragsanbot über einen PKW Mitsubishi Pajero zu einem Kaufpreis von ATS 614.982. Nach Punkt VII) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten, auf die Georg W***** hingewiesen wurde, sollte der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers bleiben. Georg W***** entrichtet... mehr lesen...