IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, RO-****** Z, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt BB, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 18.08.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Kraftfahrgesetzes (KFG), nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: wird in Bezug auf den Schuldvorwurf... mehr lesen...